Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klaus Ruttmann GmbH (Stand: 02.02.2017)
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten nur im Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (Personen im Sinne des §310 Abs. 1 Satz 1 BGB). Wir liefern ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Bestellung und Angebotsunterlagen
a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang unserer Lieferpflicht ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wird eine solche nicht erstellt, so wird sie durch die Rechnung bzw. Lieferschein ersetzt. Lieferbar sind nur die in unseren jeweils gültigen Preislisten aufgeführten Einheiten.
b) Gebietsbeschränkung: Dieses Angebot ist basiert auf der Annahme, dass die Mitarbeiter des Verkäufers nicht von Sicherheitsbeschränkungen am Werk und/oder am Ort (e) abhängig sind. Außerdem wird davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung keine Import- und/oder Exportbeschränkungen gelten, wie z.B. höherer Gewalt oder ein UN-Handelsembargo. Wenn alle Informationen über den Ort(e) und/oder oder das Werk(e) nicht vorhanden sind wenn der Verkäufer das Angebot einreicht, kann der Verkäufer dieses Angebot zurückziehen. Dies gilt insbesondere wenn der Verkäufer Vertriebsrechte an lokale Händler/Einzelhändler/Großhändler in dem besagten Ort(e) und/oder Werk (e) zugewiesen hat.
3. Preise und Zahlungsbedingungen / Rücktritt bei Verzug
1. Kaufpreis ist der von uns genannte Preis oder – falls kein Preis genannt wurde – der in unserer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Preisliste enthaltene Preis. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten zzgl. Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto wird nicht gewährt.
2. Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ausschließlich durch Banküberweisung zu erfüllen und gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber frei verfügen können. Bei Schecks und Wechseln wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. 3. Der Käufer darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5. Im Falle unseres Rücktritts sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
6. Unsere Lieferpflicht entfällt im Falle unseres Rücktritts auch betreffend weitere Lieferungen.
4. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der von uns gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen (wie Sicherungsübereignung, Verpfändung, Vermietung, Verleihung etc.) über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte – unter Übergabe der für eine Intervention nötigen Unterlagen – unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Lieferung
1. Unsere Lieferzeiten sind generell nur annähernd und nicht fix.
2. Unbeherrschbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, Embargo, unvorhersehbare Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien („Höhere Gewalt“), verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse während eines Lieferverzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Längstens verlängert sich die Lieferzeit jedoch um zwei (2) Monate. Können wir auch nach dieser Zeit nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers aus diesem Grunde sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche etwaig für noch nicht ausgelieferte Ware bereits erbrachten Zahlungen.
3. Erfüllt der Käufer Zahlungspflichten aus bestehenden Verträgen trotz Mahnung nicht, dann liefern wir nur noch gegen Vorkasse.
4. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt; dabei kann jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei (2) Kalenderwochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
5. Bei Lieferungen ab Werk gilt die Ware auch dann als geliefert, wenn sie von uns versandfertig gemeldet wurde.
6. Versand und Gefahrübergang
1. Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers.
Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der Käufer.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wird bzw. zwecks Versendung unser Werk oder Auslieferungslager verlässt; dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise weitere Leistungen, z.B. frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Ähnliches organisieren. Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten. Haben wir dem Käufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt, obwohl wir ihm hierzu eine angemessene Frist gesetzt haben, wobei der Gefahrübergang zu Beginn des auf den Ablauf dieser Frist folgenden Tages stattfindet.
7. Gewährleistung / Haftung
8. Beweislast / Export / Wirksamkeit der AGB
1. Mit keiner der Klauseln dieser AGB ist eine Änderung der Beweislast bezweckt.
2. Für die Richtigkeit außenwirtschaftlicher Informationen, die wir nach bestem Gewissen erteilen, haften wir nicht; es obliegt dem Käufer, die Einhaltung außen wirtschaftlicher Vorschriften im Hinblick auf unsere Produkte selbst zu prüfen.
3. Sollten Bestimmungen unserer AGB nicht wirksam und/oder lückenhaft sein, dann wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, das ergänzend Anwendung findet. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen betreffend Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch dort zu verklagen, wo sonst ein Gerichtsstand für ihn nach den allgemeinen Vorschriften begründet ist.